Gemeinde Anröchte

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, 4. Runde

Aufstellung Lärmaktionsplan der Gemeinde Anröchte

hier: Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Die Unterlagen werden analog § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegt. Die Behördenbeteiligung analog § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Anröchte liegt in der Zeit vom 02.04. bis einschließlich 03.05.2024 während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Anröchte, Bauamt, Hauptstraße 74 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Innerhalb der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei der Gemeinde Anröchte schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder per Mail an bauleitplanung@anroechte.de abgegeben werden.

 

Entwurf Lärmaktionsplan der Gemeinde Anröchte

Amtsblatt der Gemeinde Anröchte vom 21.03.2024

 

Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Birgit Hendriks, t. 02947 888-600.