Zunächst müssen die Förderrichtlinien erarbeitet und vom Rat der Gemeinde Eslohe beschlossen werden. Der entsprechende Beschluss soll in der Ratssitzung am 29.02.2024 getroffen werden. Anfang März werden die konkreten Förderrichtlinien sowie das für die Bewilligung der Förderung zwingend notwendige Antragsformular auf der Homepage der Gemeinde hinterlegt. Erst dann ist eine Antragsstellung möglich. Eine Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. Vorher gestellte formlose Schreiben (E-Mails, …) gelten nicht als Antrag.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb/die Installation eines Balkonkraftwerks erst nach Bewilligung des gemeindlichen Zuschusses beauftragt werden darf. Ansonsten ist eine Förderung durch die Gemeinde Eslohe (Sauerland) ausgeschlossen.