In diesem Jahr wächst alles besonders stark. Deshalb weist das Team Tiefbau/Grünflächen noch einmal darauf hin, dass es zu den Pflichten der Grundstückseigentümer gehört, privates Grün zurückzuschneiden, das in den öffentlichen Straßenraum wächst. Bei Vermietung ist diese Pflicht, ebenso wie die Gehwegreinigung, üblicherweise mietvertraglich auf die Mieter übertragen.
Diese Schnittarbeiten dienen der Verkehrssicherheit und sind daher im notwendigen Umfang ganzjährig erlaubt. Auch innerhalb der gemäß Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Verbotszeiten von März bis September.
Herr Röhr vom Team Tiefbau/Grünflächen steht zur Beantwortung eventueller Nachfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Herr J. Röhr
Team Tiefbau/Grünflächen
Ruhrstraße 9
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel. 02373/976-366
j.roehr@froendenberg.de