Veröffentlichung der Planunterlagen zur 1. Änderung der Entwicklungssatzung „Bausenhagener Straße“ in der Gemarkung Ostbüren vom 18. März 2024 bis einschließlich 19. April 2024.
Der Satzungsentwurf, Satzungstext und Satzungsplan sowie die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
18. März 2024 bis einschließlich 19. April 2024
im Fachbereich 3/Planen, Bauen der Stadt Fröndenberg/Ruhr, Ruhrstraße 9 ( Zimmer 21 ), 58730 Fröndenberg/Ruhr (Verwaltungsgebäude II), während der Dienststunden
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag & Dienstag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei, für einen barrierefreien Zugang zu den Satzungsunterlagen wird um Rücksprache mit der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 02373 / 976-311 gebeten.
Die Satzungsunterlagen können während der öffentlichen Auslegung auch im Internet unter www.froendenberg.de unter der Rubrik Service, Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen, Unterpunkt Bauleitpläne und über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.
Stellungnahmen zu der Entwicklungssatzung „Bausenhagener Straße“ in der Gemarkung Ostbüren, 1. Änderung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Stadtverwaltung Stadt Fröndenberg/Ruhr abgegeben werden.
Sie sollen elektronisch übermittelt werden. Hierfür kann beispielsweise ein auf der oben genannten Seite zur Verfügung gestelltes Online-Formular verwendet werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.