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Denkmalförderprogramm 2024

Pauschalzuweisung zur Förderung von kleineren privaten Denkmalpflegemaßnahmen

In diesem Jahr stehen im städt. Haushalt wieder Gelder zur Förderung von kleineren privaten Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 6.000,00 € zur Verfügung.

An einer Förderung interessierte Denkmaleigentümer können bis zum 30.06.2024 schriftlich einen Förderantrag an die Stadt Fröndenberg/Ruhr, Untere Denkmalbehörde, stellen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt und dass die Anträge auf Genehmigung erlaubnispflichtiger Maßnahmen gem. § 9 Denkmalschutzgesetzes NW und auf Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen vor Auftragserteilung gestellt werden. Der Zuschuss für eine Maßnahme beträgt höchstens 50 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz erforderlich sind.

Die beiden Antragsformulare sind direkt bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Fröndenberg/Ruhr, Ruhr erhältlich. Für evtl. Rückfragen steht Frau Sträter, Telefon 02373/976-328 zur Verfügung.

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