Die Entwurfsfassung des Gutachtens als Grundlage für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Fröndenberg/Ruhr wird für die Dauer eines Monats in Anlehnung an den § 3 Abs. 2 des BauGB im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Die Behörden werden in Anlehnung an § 4 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten.
Die Entwurfsfassung des Gutachtens für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes liegt in der Zeit vom
11. Dezember 2023 bis einschließlich 12. Januar 2024
während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Fachbereich 3/Planen, Bauen, Ruhrstraße 9, 58730 Fröndenberg/Ruhr (Verwaltungsgebäude II) zur Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen sind hier abrufbar:
- Gutachten als Grundlage für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Fröndenberg/ Ruhr
- Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fröndenberg/ Ruhr 2023
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf des Gutachtens für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Fröndenberg/Ruhr sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung per E-Mail (stadt@froendenberg.de), per Post, per Fax (02373 976-119) oder zur Niederschrift abzugeben.
Das bisherige Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2009 kann unter https://www.o-sp.de/froendenberg/fachplaene/einzelhandel.php eingesehen werden.