Finanzielle Unterstützungen bietet die Stadt Hemer in Kooperation mit der St. Vitus Kirchengemeinde Hemer und der DRK Beratungsstelle Hemer noch bis zum 15.12.2023 an. Angesprochen sind junge Beschäftigte, Familien oder Ruheständler, die durch hohe Energiekosten und Inflation finanzielle Notlagen erleiden.
Die einmaligen Hilfeleistungen in Höhe von von 150 bis 200 Euro je Person richten sich insbesondere an Unterstützungssuchende, die gerade über den Bemessungsgrenzen des Staates für Sozialleistungen liegen. Für die Hilfe aus dem Stärkungspakt gibt es entsprechende Voraussetzungen bzw. Obergrenzen. Für einen Alleinstehenden liegt diese Grenze z. B. bei 2.510 € brutto/Monat. Dieser Betrag umfasst alle Bruttoeinkünfte (inkl. Mieten, Kindergeld etc.). Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die Obergrenze bei 3.608 €, für eine Familie mit zwei Kindern (6 und 3 Jahre) bei 6.272 €. Ein weiteres Kriterium ist eine Vermögensobergrenze in Höhe von 15.500 €. Bis zu dieser Grenze wird Erspartes nicht angerechnet.
Die Stadt Hemer bietet in Verbindung mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Vitus folgende Beratungszeiten an, um einen Antrag auf finanzielle Hilfe über den Stärkungspakt NRW zu prüfen:
montags, mittwochs und freitags von 9.30 bis 11.30 Uhr und
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr
im Pfarrbüro, Am Sinneauer 1.
Weitere Beratungszeiten werden gemeinsam mit der DRK Beratungsstelle im Alten Amtshaus, Hauptstraße 116, angeboten:
dienstags von 14 bis 18 Uhr,
mittwochs von 9 bis 17 Uhr und
freitags von 9 bis 12 Uhr.
Es wird darum gebeten telefonische Termine beim Pfarrbüro unter der Telefonnummer 02372/10912 und bei DRK Beratungsstelle unter der Telefonnummer 02371/819388 zu den genannten Öffnungszeiten zu vereinbaren. Eine persönliche Antragsstellung ohne Terminabsprache ist leider nicht möglich.