Die Stadt Hemer erinnert aufgrund vieler Nachfragen und Hinweise daran, dass Bürgerinnen und Bürger auch im Winter zu Schaufel und Besen greifen müssen. Das betrifft nicht nur die Gehwege vor den Grundstücken, sondern in manchen Bereichen auch die Fahrbahnen. Nicht jede Straße wird entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hemer durch den Märkischen Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer von Schnee und Eis befreit, die Verkehrssicherungspflicht obliegt mancherorts den Grundstückseigentümern.
Um welche Straßenzüge es sich dabei genau handelt, kann leicht in der
Straßenreinigungssatzung der Stadt Hemer
nachgelesen werden. Dort sind auch weitere nützliche Hinweise zu Art und Umfang der Reinigungspflicht aufgelistet.