Führerscheinstelle

Öffnungszeiten: 

Montag und Mittwoch: 8 - 12.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17 Uhr

Freitag:  8 - 12 Uhr 

Eine Terminbuchung ist zwingend notwendig und möglich über <diesen Link>. 

 

Was ist wieder möglich:

  • Abholung von Führerscheinen;
  • ab 6. Mai: Umtausch von Führerscheinen (Papierführerschein zu Kartenführerschein)
  • Ausstellung internationaler Führerschein;
  • Verlängerung der Führerscheinklassen C/CE und D/DE;
  • Annahme von Fahrschulanträgen;
  • Erteilung eines Personenbeförderungsscheins;
  • Beantragung einer Fahrerkarte;
  • Verlängerung eines Fahrerqualifikationsnachweises;
  • Ersatz eines EU-Kartenführerscheines;
  • Umtausch ausländische Fahrerlaubnis.

Führerscheinumtausch ab 6. Mai wieder möglich. Online-Terminbuchung unbedingt erforderlich

Der Umtausch von Papier-Führerscheinen auf den EU-Kartenführerschein ist im Kreis Olpe wieder möglich. Die Onlinebuchung eines Termins ist zwingend erforderlich: <Link zur Terminvereinbarung>. Die Termine für die folgende Woche werden jeweils montags um 8 Uhr freigeschaltet.

Wo ist der Umtausch möglich?

  • in der Führerscheinstelle des Kreises Olpe, Kreishaus Olpe, Westfälische Straße 75
  • in den Bürgerbüros in Finnentrop, Lennestadt, Kirchhundem, Wenden, Attendorn und Drolshagen. Auskünfte zur Terminvergabe sind in den jeweiligen Rathäusern zu erfragen.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 galt ursprünglich auch im Kreis Olpe bis zum 19. Januar 2024. Infolge des Hackerangriffs auf die SIT Ende Oktober 2023 war diese Frist nicht einzuhalten. Die Bezirksregierung Arnsberg verlängerte sie mit Hilfe einer Allgemeinverfügung zunächst bis zum 19. Juli 2024. Nun hat die Bezirksregierung angekündigt, die Frist ein weiteres Mal zu verlängern: bis zum 19. Januar 2025. Diese neuerliche Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 21 am 25. Mai 2024 in Kraft. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird den Betroffenen angeraten, eine Kopie der Allgemeinverfügung mitzuführen, sie steht >hier< zum Download zur Verfügung.

Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht werden.

Welche Dokumente sind mitzubringen? 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Führerschein,
  • aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr).