Jährliche Streckenliste 2023/2024

Gemäß § 22 Abs. 8 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) ist der oder die Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, die jährliche Streckenliste der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

Das können Sie digital über das <Serviceportal des Kreises Olpe> erledigen. 

Bei mehreren Jagdpächtern in einem Jagdbezirk ist die jährliche Streckenliste untereinander abzustimmen und als eine Gesamtmeldung einzureichen!