Kfz-Zulassungen wieder im Kreishaus Olpe möglich

 

+++ Online-Terminreservierung über diese Website zwingend notwendig +++

Im Notbetrieb: Kfz-Zulassungen wieder im Kreishaus in Olpe möglich / Terminbuchung unbedingt erforderlich / Zunächst keine Umschreibungen von GM- auf OE-Kennzeichen

Bürgerinnen, Bürger, Zulassungsdienste und Gewerbetreibende aus dem Kreis Olpe können wieder Fahrzeuge im Kreishaus in Olpe anmelden und erhalten ein OE-Kennzeichen. Dazu hier die wichtigsten Infos: 

Was ist wieder möglich?

Es können Fahrzeuge von Händlern, Zulassungsdiensten und Privatpersonen wieder im Kreishaus in Olpe angemeldet werden und ein OE-Kennzeichen erhalten. Aus technischen Gründen sind derzeit noch keine Termine an Samstagen möglich; dafür werden die Servicezeiten unter der Woche verlängert. Die Außenstelle in Lennestadt ist noch nicht wieder einsatzbereit.

Ist eine Terminbuchung erforderlich?

Ja! Termine werden immer am Montag- sowie am Donnerstagmorgen für die darauf folgende Woche freigegeben.

Die Terminbuchung ist ab sofort online möglich unter diesem Link: https://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=105&anlagentoken=JqpTHau2&anwendung=1 

Bedeutet das, dass alles wieder normal läuft?

Nein. Die Zulassungsstelle befindet sich weiterhin in einem Notbetrieb und wichtige Anwendungen stehen nur als Basisversion zur Verfügung. Das bedeutet: Es können weniger Anliegen bearbeitet werden als normalerweise und die einzelnen Termine dauern etwas länger.  

Können Wunschkennzeichen zugeteilt werden?

Es können zurzeit keine neuen Wunschkennzeichen zugeteilt oder reserviert werden - auch nicht über externe Anbieter, die diese Dienstleistung fälschlicherweise online - und zum Teil gegen hohe Gebühren - offerieren.

Die Zuteilung von Wunschkennzeichen erfolgt unter den folgenden Voraussetzungen:

  • es liegt eine bestehende oder abgelaufene Reservierung vor
  • das Fahrzeug mit dem Wunschkennzeichen wurde zwischenzeitlich abgemeldet und soll nun wieder verwendet werden
  • die Zuteilung der Wunschkennzeichen erfolgt ausschließlich auf den Reservierungsnehmer oder vorherigen Halter
  • reservierte Wunschkennzeichen können telefonisch unter (02761) 81-485 bis längstens 31.12.2024 weiter reserviert werden.   

Kann ich mein im Oberbergischen Kreis zugelassenes Fahrzeug auf OE umschreiben?

Derzeit nicht. Die Fahrzeuge, die in Amtshilfe vom Oberbergischen Kreis angemeldet wurden, werden nun in das Register des Kreises Olpe umgeschrieben. Die GM-Kennzeichen bleiben unbegrenzt gültig. Das Fahrzeug behält seine Zulassung. Die Kfz-Halterinnen und -Halter müssen nichts weiter tun!

Der Kreis Olpe bittet daher dringend darum, keine Termine zu vereinbaren, nur um wieder ein OE-Kennzeichen zu erhalten. Dafür bestehen während des Neustarts im Notbetrieb keine Kapazitäten. Sobald sich das ändert, wird der Kreis Olpe darüber informieren. 

Fahrzeugbriefe finanzierter Fahrzeuge

Fahrzeugbriefe, die bei Banken/Kreditinstituten hinterlegt sind, müssen an folgende Adresse geschickt werden:

Kreisverwaltung Olpe
Fachdienst Straßenverkehr
Westfälische Straße 75 
57462 Olpe

Diejenigen Fahrzeugbriefe, die während der Übergangszeit an den Oberbergischen Kreis geschickt wurden, werden von unseren Mitarbeitenden dort abgeholt. Die Halterinnen und Halter müssen deshalb nichts unternehmen - fragen Sie jedoch bitte vor einer Terminbuchung sicherheitshalber unter 02761-81485 nach, ob Ihr Fahrzeugbrief bereits in Olpe vorliegt. 

Diese Unterlagen sind notwendig

Welche Unterlagen Sie für Abmeldungen, Neuzulassungen, Umschreibungen und weitere Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle benötigen, finden Sie >hier<.

SEPA-Lastschriftmandat

Das für einige Dienstleistungen notwendige SEPA-Lastschriftmandat steht >hier< als Formular zum Download zur Verfügung.

Wie geht es weiter?

Der Kreis Olpe dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld in dieser herausfordernden Zeit. Die IT-Experten setzen weiterhin alles daran, die Systeme so schnell wie möglich wiederherzustellen, um den gewohnten Service bieten zu können. Wie lange das dauern wird, ist nicht absehbar.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle (Terminvereinbarung erforderlich!):

Mo.-Do.: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
Fr.: 8 bis 12 Uhr