Bauen und Wohnen
1. Kann ich die Baupläne meines Hauses bei der Stadtverwaltung einsehen?
Ja, i. d. R. liegen zumindest die Pläne der genehmigten Bauvorhaben älteren Datums in Papierform (als Bauakte) im Bauaktenarchiv des Fachbereichs 3 vor. Eigentümer/innen bzw. Bevollmächtigte können sich zur Einsichtnahme bei Frau Scharpe (Tel.: 77-184) oder Frau Hauschildt (Tel.: 77-172) bzw. im Rathausgebäude 3, Raum 101 melden. Kopien können gegen Gebühr ausgegeben werden.
2. Können die Bebauungspläne der Stadt Meinerzhagen eingesehen werden?
Das geht derzeit leider nicht online. Die Pläne können jedoch persönlich im Rathausgebäude 4, Raum 104/105 eingesehen werden.
3. Ist die Vorlage von Bauunterlagen in der Genehmigungsfreistellung bei der Stadt Meinerzhen möglich?
Ja, die Unterlagen müssen ohnehin in Papierform eingereicht werden. Die Abgabe erfolgt im Rathausgebäude 4, Raum 101.
4. Ich habe ein städtisches Objekt gemietet und meine Miete / Nebenkosten wurden nicht abgebucht. Muss ich etwas berücksichtigen?
Nein, es muss von Ihrer Seite aus nichts gemacht werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, in Kürze wieder wie gewohnt abbuchen zu können. Achten Sie bitte darauf, dass wir – sofern durch Sie nicht zwischenzeitlich überwiesen wurde – die Miete und Nebenkosten für mehrere Monate einziehen werden.
5. Ich schicke meine Rechnungen per Mail oder via E-Portal an die Stadt Meinerzhagen. Sind diese angekommen?
Zwischen dem 27.10. und 30.11.2023 per E-Mail versandte Rechnungen haben uns nicht erreicht und werden auch nicht mehr zugestellt.
Rechnungen, die über das E-Portal elektronisch versandt wurden, können seit dem 27.10.2023 von uns nicht abgerufen werden.Bitte senden Sie uns deshalb Ihre Rechnungen, sofern sie noch nicht beglichen wurden, per Post oder E-Mail an e-rechnung@meinerzhagen.de zu – wir werden diese dann umgehend bearbeiten.