Sonstiges

1. Ist die Anzeige eines unter die Bestimmung des Landeshundegesetz fallenden Hundes möglich?

Ja. Hunde können weiterhin ordnungsrechtlich angemeldet werden. Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro.

2. Kann die Kampfmittelfreiheit eines Grundstückes weiterhin geprüft werden?

Ja, die Kampfmittelüberprüfung kann weiterhin beantragt werden.

3. Können kleine Ausspielungen/Lotterien angezeigt werden?

Ja, kleine Ausspielungen und Lotterien können auch weiter schriftlich angezeigt werden.

4. Können Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerks mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 beantragt werden?

Ja, Ausnahmegenehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerks können beantragt werden.

5. Ist die Anmeldung / Anzeige von Wildschäden möglich?

Die Anmeldung / Anzeige von Wildschäden kann postalisch oder aber telefonisch erfolgen.

 

In allen oben genannten Fällen kontaktieren Sie die Sachbearbeiter unter 02354 / 77-237 oder -238

 

In allen anderen ordnungsrechtlichen Angelegenheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter 02354 / 77-0 zur Verfügung.