Standesamt

1. Können Sterbefälle beurkundet werden?

Ja, die Beurkund ist wieder möglich. 

2. Kann ich heiraten?

Ja.

3. Bekomme ich Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden?

Ja.

4. Können Erklärungen zu Vater- und Mutterschaften oder Namen (z.B. Widerannahme Geburtsname, Angleichung) abgegeben werden?

Diese Beurkundungen sind möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.