Standesamt
1. Können Sterbefälle beurkundet werden?
Ja, die Beurkund ist wieder möglich.
2. Kann ich heiraten?
Ja.
3. Bekomme ich Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden?
Ja.
4. Können Erklärungen zu Vater- und Mutterschaften oder Namen (z.B. Widerannahme Geburtsname, Angleichung) abgegeben werden?
Diese Beurkundungen sind möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.