Finanzen

Die Grundbesitzabgaben/Gewerbesteuer wurden zum 15.11. nicht abgebucht, was nun?

Sämtliche Abbuchungen (über)fälliger Steuern/Gebühren/Beiträge (wie z.B. OGS-Beiträge, Musikschulgebühren, Essen auf Rädern usw.) erfolgen, sobald das System wieder funktioniert. Über das genaue Abbuchungsdatum werden Sie frühzeitig unterrichtet.

Eine manuelle Überweisung Ihrerseits ist nicht nötig. Sollten Sie dennoch nicht bis zur Abbuchung warten wollen, können Sie den fälligen Betrag unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadt Meinerzhagen überweisen. Eine erneute Abbuchung erfolgt dann selbstverständlich nicht.