Am kommenden Mittwoch, den 6. Dezember 2023, kommt der Ausschuss für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU) zu seiner letzten Sitzung im Jahr zusammen. Auf der Tagesordnung stehen zwei wesentliche Punkte:
Verfahren zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 49 „An der Woeste“ schreitet fort
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung von Produktionsflächen der Firma Otto Fuchs KG zu schaffen, hatte der Rat vor einiger Zeit die Aufstellung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 49 „An der Woeste“ beschlossen. Ein inzwischen erarbeiteter Planentwurf mit Begründung wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Deren Rückmeldungen sollen dem Ausschuss in der kommenden Sitzung zur Beratung und Entscheidung über den weiteren Umgang damit vorgestellt werden. Anschließend könnte, die Empfehlung des Ausschusses und den Ratsentscheid vorausgesetzt, die Öffentlichkeits- und erneute Behördenbeteiligung durch Veröffentlichung des Planentwurfs mit Begründung sowie der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet und durch eine öffentliche Auslegung als nächster Verfahrensschritt durchgeführt werden.
8. Änderung des Flächennutzungsplans: Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
Der Rat hatte bereits im April 2021 für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Ziel der Planänderung ist es, den Bereich des ehemaligen „Schulpforta“-Geländes, der bislang als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen eist, in die Darstellungen „Wohnbaufläche“ sowie „Grünfläche“ umzuwandeln, um die Voraussetzungen für die Erschließung eines neuen Wohnbaugebiets mit hohem Grün-Anteil zu schaffen. Außerdem soll das Kindergartengrundstück an der Birkeshöhstraße in diesem Teilbereich als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen werden. Darüber hinaus geht es um weitere Teilbereiche im Flächennutzungsplan, die bis dato als Wohnbau- oder Mischbauflächen dargestellt sind und nun als Flächen für die Landwirtschaft, Wald oder Grünfläche ausgewiesen werden sollen. Die Umwidmung dieser Wohnbauflächenreserven in Freiraum-Darstellungen ist erforderlich, da ansonsten keine Zustimmung der Bezirksregierung zur Neu-Ausweisung der Wohnbaufläche für das Schulpforta-Gelände erfolgen kann.
Die Abstimmung eines ersten Vorentwurfs der 8. Flächennutzungsplanänderung mit der Bezirksregierung hatte u.a. zum Ergebnis, dass über die darin bereits vorgesehenen Flächenumwidmungen hinaus noch weitere Rücknahmen von Wohn- oder Mischbauflächen-Darstellungen vorgenommen werden sollten. Ansonsten könne die Anpassung der städtischen Bauleitplanung an die übergeordneten Ziele der Raumordnung durch die Bezirksplanungsbehörde nicht bestätigt werden.
Da dies zwingende Voraussetzung für die Genehmigung der 8. Flächennutzungsplanänderung ist, regt die Verwaltung nunmehr an, noch einige weitere kleinere Teilbereiche mit Wohn- bzw. Mischbauflächen-Darstellungen in die 8. Änderung mit einzubeziehen und sie im Zuge dessen in „Grünfläche“ oder „Fläche für die Landwirtschaft“ umzuwidmen. Daher wird dem Rat eine dementsprechende Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen. Stimmt der Rat – nach entsprechender Empfehlung durch den Fachausschuss – dem zu, kann das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden.
Die Bekanntmachung zur Ausschusssitzung finden Sie unter www.meinerzhagen.de auf der provisorischen Homepage der Stadt.