93. Änderung des Flächennutzungsplans (Sachlicher Teilplan Windenergie) sowie Aufhebung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans (Konzentrationszone Einhaus)

Der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat in seiner Sitzung am 10.08.2023 über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen beraten und beschlossen.

Ebenso hat der Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede den Entwurf zur 93. Änderung des Flächennutzungsplans inklusive Aufhebungssatzung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.07.2023 sowie die Begründung hierzu beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der vorstehend genannten Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB hat vom 04.09.2023 bis zum 04.10.2023 einschließlich stattgefunden.

Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurden Belange identifiziert, die zu einer Anpassung des Entwurfs führen. Dabei handelt es sich um die nachträgliche Berücksichtigung von Vorsorgeabständen um eine zulässige Wohnnutzung im Außenbereich nördlich der bisherigen Konzentrationszone Nr. 3 „Meschede Nord - westlich B55“.

Ergänzend wurde gegenüber dem Entwurf eine differenzierte Betrachtung von Laub- und Mischwaldbe-ständen auf Grundlage zusätzlicher kartografischer Informationen vorgenommen. Diese Erkenntnisse hatten im Ergebnis Auswirkungen auf die geplante Konzentrationszone Nr. 2 „Freienohl West – südliche Rümmecke“.

Aufgrund der Anpassung der Planung wird der geänderte Entwurf der 93. Flächennutzungsplanänderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung vom 12.10.2023 erneut im Internet veröffentlicht.

 

Hinweis

Eine erneute öffentliche Auslegung des angepassten Planentwurfs sollte bereits im Beteiligungszeitraum vom 23.10.2023 bis zum 07.11.2023 einschließlich stattfinden. Aufgrund IT-technischer Probleme ab dem 30.10.2023 konnten die Planunterlagen auf der Homepage der Kreis- und Hochschulstadt Meschede nicht durchgehend eingesehen werden.

Bei der nun durchzuführenden erneuten Offenlage handelt es sich demnach um eine Wiederholung des Verfahrensschrittes. Die Planunterlagen selbst sind gegenüber der ursprünglichen Beteiligungsfrist nicht verändert worden (Entwurf in der Fassung vom 12.10.2023).

 

Allgemeine Zielsetzung der Planung und Regelungsgegenstand:

- 93. Änderung des Flächennutzungsplans (Sachlicher Teilplan Windenergie)

Zielsetzung und Planinhalt ist die Steuerung von Anlagen gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB (Windenergie-anlagen) auf dem Stadtgebiet der Kreis- und Hochschulstadt Meschede. Auf Grundlage einer Standortkonzeption wurden städtebaulich und fachplanerisch geeignete Flächen für die Windenergie identifiziert. Über die Darstellung von Flächen mit der Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Konzentrati-onszonen) werden die ermittelten Flächen als Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen festgelegt. Gleichzeitig stehen diese Konzentrationszonen der Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle als öffentlicher Belang gem. § 35 Abs. 1 BauGB in der Regel entgegen, so dass Windenergieanlagen außerhalb Konzentrationszonen nicht privilegierte sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung der Konzentrationszonen gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eine besondere Rechtsnormqualität entfaltet und daraus eine unmittelbare Wirkung auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen innerhalb und außerhalb der Konzentrationszonen resultiert.

 

- Aufhebung der 42. Flächennutzungsplanänderung (Konzentrationszone Einhaus)

Die Darstellung der 42. Flächennutzungsplanänderung (Konzentrationszone Einhaus) wurde durch das OVG Münster für nichtig erklärt und entfaltet keine Steuerungswirkung gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Aufgrund der Funktionslosigkeit der Darstellung, wird die 42. Änderung des Flächennutzungsplans auf-gehoben. Die Steuerungswirkung wird nun durch die Darstellungen der 93. FNP-Änderung übernommen.

 

Übersicht über den Stand des Verfahrens

23.09.2021

Aufstellungsbeschluss

05.10.2021

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (Amtsblatt Nr. 14/2021)

13.12.2022

Beschluss über den Vorentwurf des Standortkonzeptes und über die Fortführung des Verfahrens

23.01.2023 –

21.02.2023

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

24.01.2023

Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle

10.08.2023

Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

04.09.2023 –

04.10.2023

Öffentliche Auslegung

08.11.2023 –

21.11.2023

Erneute öffentliche Auslegung

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