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Notfall-Website der Stadt Hilchenbach

Dies ist die offizielle (Notfall-)Homepage der Stadtverwaltung Hilchenbach

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Stadtwerke

Leitung:
Heiner Wetz
Telefon: 02733/288-173
E-Mail: h.wetz@hilchenbach.de 

Verwaltung:
Tanja Erlebach-Theis
Telefon: 02733/288-169
E-Mail: t.erlebach-theis@hilchenbach.de

Buchhaltung:
Sabrina Gornietzka
Telefon: 288-177
E-Mail: s.gornietzka@hilchenbach.de

Annette Wittemund
Telefon: 02733/288-175 
E-Mail: a.wittemund@hilchenbach.de

Kanalbau/Kanalunterhaltung:
Thomas Krämer
Telefon: 02733/288-171
E-Mail: t.kraemer@hilchenbach.de

Gerhard Stockschläder
Telefon: 02733/288-170
E-Mail: g.stockschlaeder@hilchenbach.de

Wasserversorgung:
Marie-Luise Schaffrath
Telefon: 02733/288-176
E-Mail: m.schaffrath@hilchenbach.de

Wasserversorgungsanlagen:
Stefan Klein
Telefon: 02733/288-518
E-Mail: s.klein@hilchenbach.de

Kläranlage Ferndorftal:
Sascha Neumann: 02732/20 39 67
E-Mail: ka_ferndorftal@web.de

Abgabenbescheide 2024

Abgabenbescheide auf dem Weg zu den Grundstückseigentümern

Rund 8.000 Abgabenbescheide für das Jahr 2024 hat die Stadtverwaltung an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Gebührenpflichtigen versandt. Diese müssten nun bei den Empfängern eingehen.

Die Grundgebühr für die Wasserzähler (Zählergebühr) wurde für die Größen Q3 2,5 und Q3 4 pro Monat von 7,20 Euro (plus 7 % Mehrwertsteuer) auf 8,50 Euro (plus 7 % Mehrwertsteuer) zum 1. Januar 2024 erhöht.

Die Wassergebühr (Verbrauchsgebühr) wurde zum 1. Januar 2024 von 2,20 Euro (plus 7 % Mehrwertsteuer) auf 2,50 Euro (plus 7 % Mehrwertsteuer) pro cbm erhöht. 

Auch für das Jahr 2023 ist wieder eine Hochrechnung des Verbrauchs zum 31. Dezember erfolgt.

Zusatzinformationen beachten!

Neben dem Bescheid für Grundbesitz- und sonstige Abgaben enthält die Postsendung ein Begleitschreiben, in dem die einzelnen Abgabearten und deren Gebührensätze näher und ausführlich erläutert werden. Bei Fragen zu den im Abgabenbescheid erhobenen Steuern und Gebühren sollten die Empfänger unbedingt Kontakt mit der Stadt Hilchenbach aufnehmen.

Die Bürgerinnen und Bürger können bei den Grundbesitzabgaben zur Wahrung ihrer Rechte Widerspruch einlegen. Aber auch den damit verbundenen Aufwand und Kosten möchte die Stadtverwaltung im Sinne aller Beteiligten vermeiden helfen. Empfehlung ist, bei Fragen zur Richtigkeit des Bescheides unbedingt zunächst das Gespräch zu suchen. Rückfragen können per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bei den einzelnen Abgabearten sind die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufgeführt. Bei der Kontaktaufnahme sollte unbedingt das Kassenzeichen angegeben werden.

Für die Begleichung der Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben bietet die Stadtverwaltung übrigens auch die monatliche Zahlung an, um eine gleichbleibende Belastung der Haushalte zu ermöglichen. Dazu sind einmalig eine Absprache mit der Stadtkasse und die Erteilung einer Einzugsermächtigung erforderlich. Auch hierzu erläutert der mitgesandte "Infobrief" das Angebot und benennt die Ansprechpartnerin. Falls bereits eine monatliche Zahlung vereinbart wurde, bleibt diese weiterhin bestehen.

Außerdem enthalten die Zusatzinformationen hilfreiche Hinweise zur Trinkwasserversorgung und zur Abfallbeseitigung.

Service für Hundehalter: kostenlose Hundekottüten!

Einen besonderen Service bietet die Stadt Hilchenbach auch in 2024 den Hundehaltern für die Beseitigung von Hundekot. Im Rathaus können diese kostenlos Päckchen mit Hundekottüten abholen. Dafür reicht die Vorlage des Gebührenbescheides als Nachweis aus. In dem gesondert beigefügten Infoschreiben bittet die Stadt Hilchenbach im Sinne der Sauberkeit darum, dass die Hundekottüten immer verwendet werden.

Infobrief zum Download hier