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Wahlen

Briefwahl beantragen

Wer die Briefwahl online beantragen möchte, findet hier das entsprechende Formular.

Europawahl 2024

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl 2024 gesucht!

Für die anstehende Europawahl am 9. Juni 2024 sucht die Stadt Hilchenbach wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich ehrenamtlich an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl beteiligen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates

Aufgaben der Wahlhelfenden

Die Wahlhelfenden werden in einem der Wahllokale, die im ganzen Stadtgebiet verteilt sind, eingesetzt. Einsatzwünsche können dabei im Zuge der Anmeldung geäußert werden. 
Maximal 7 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gehören vor Ort einem Team an. Zusammen bilden diese den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet werden muss und die Wahl durchführt.

Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

  • einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
  • einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
  • einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
  • einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
  • und 2 - 4 Beisitzenden.

Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten stimmt die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher im Vorfeld mit dem Team ab.

Nach der Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr zählen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmen gemeinsam aus. Dabei beschließen sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen dann das Wahlergebnis fest. 

Gemeinsam sorgen Sie für

  • die Überprüfung der Personalien 
  • das Aushändigen der Stimmzettel
  • Ruhe und Ordnung im Wahllokal
  • das Führen des Wählerverzeichnisses 

Bei Fragen aller Art ist das Wahlamt während der gesamten Wahlhandlung telefonisch unter 02733/288-214 (Marco Helmer) und 02733/288-215 (Carolin Lerchner) erreichbar.

Für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein Erfrischungsgeld ausgezahlt, das sich nach Tätigkeit und Einsatz richtet.