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Was funktioniert wieder?

11 Wochen liegt der Cyber-Angriff auf unseren IT-Dienstleister SIT nun zurück. Nach einer gründlichen Überprüfung bzw. Neuinstallation werden die Fachverfahren nach und nach wieder zur Verfügung gestellt. Hier ist der aktuelle Stand (11.01.2024).

Kommunikation

Der Kontakt per Telefon, (DE-)Mail und Fax ist uneingeschränkt wieder möglich.

Dienstleistungen

Standesamt

Im Bereich des Standesamtes sind Beurkundungen von Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen wieder möglich.

Urkunden aus den Registern können ausgestellt werden.

Eheschließungen können angemeldet werden.

Anzeigen von Sterbefällen und Geburten können entgegengenommen und entsprechende Bescheinigungen/Urkunden ausgestellt werden.

Bitte in jedem Fall vorher mit dem Standesamt telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen, um abzuklären welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen!

Persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminabsprache (telefonisch oder per E-Mail)!

Bürgerbüro / Meldewesen

Im Bereich Meldewesen ist die Einwohnermeldedatenbank wieder zur verfügbar. Im Prinzip sind alle Dienstleistungen wie vor dem Cyberangriff wieder möglich.

An-, Ab- und Ummeldungen können wieder entgegengenommen werden. Auch Bescheinigungen oder Auskünfte sind wieder möglich.

Im Bereich Pass- und Ausweiswesen: Bereits beantragte Ausweispapiere können abgeholt werden. Neue Ausweispapiere, auch vorläufige, können wieder beantragt oder ausgestellt werden!

Weitere Dienstleistungen im Bürgerbüro die möglich sind:

  • Allgemeine Beratungsgespräche, z.B. für zukünftige Beantragung von Dokumenten, Führungszeugnissen usw.
  • Beglaubigungen (Dokumente, Unterschriften)
  • Fischereischein
  • Lebensbescheinigungen nur mit Legitimation (Personalausweis) und vorausgefüllten Vordruck
  • Abgabe von Führerscheinanträgen (und Weiterleitung an den Kreis Soest)

Sozial- und Ordnungsamt

Im Bereich Gewerberegister: An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben können zwar entgegengenommen werden, jedoch sind wir nicht in der Lage, diese Anzeigen zu verarbeiten.

Unser Ordnungsamt kann folgende Dienstleistungen durchführen:

  • Sondernutzungserlaubnisse
  • Antrag auf Einbürgerung
  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein
  • Anmeldung Großer Hund
  • Manuelle Gewerbeanmeldung/Abgabe von Anträgen möglich
  • Antrag auf Gaststättenkonzession
  • Sonstige Ordnungsamtsangelegenheiten (Wilder Müll, beschmutzte Schilder, usw.)

Im Bereich WohngeldGrundsicherungHilfe zum Lebensunterhalt (HzL) können Anträge abgegeben und bearbeitet werden.

 

Was Sie selbst tun können mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises

  • ein Führungszeugnis unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen,
  • einen Untersuchungsberechtigungsschein unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragen,
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die Internetseite des Bundesamts für Justiz beantragen (bitte einfach bei Google „Gewerbezentralregisterauszug“ eingeben und bitte nur den Link zum Bundesamt anklicken – nicht von Drittanbietern! Es drohen Mehrkosten)
  • Gewerbemeldungen über das Onlineportal des Landes NRW rechtswirksam erstatten, bezahlen und die Empfangsbescheinigung (Gewerbeschein) selbst ausdrucken, unter: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege/