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SIT rechnet mit längeren Ausfällen und koordiniert Hilfslösungen

In der Nacht von Sonntag (29.10.2023) auf Montag (30.10.2023) wurde die Südwestfalen-IT (SIT) Opfer eines kriminellen Cyber-Angriffs. Die Angreifer gingen dabei höchst professionell vor.

Die SIT hat seitdem folgende Schritte unternommen:

  • Sofortige Abschaltung aller Systeme.
  • In Abstimmung mit dem LKA und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-NRW) der Staatsanwaltschaft Köln wurde eine Informationssperre verhängt, um den Kriminellen keine Anhaltspunkte zu möglichen weiteren Verwundbarkeiten zu liefern.
  • Am 30.10. wurde sofort ein Krisenstab gebildet, dem auch externe IT-Forensiker angehören. Zudem steht die SIT im Rahmen eines erweiterten Krisenstabs seit 31.10.2023 täglich im intensiven Austausch mit den IT-Verantwortlichen aller Kreisverwaltungen des Verbandsgebiets sowie jeweils den größten Kommunen dieser Kreise. Der erweiterte Krisenstab fungiert als Informationsmultiplikator und Ansprechpartner für die Mitgliedskommunen.
  • Am 30.10.2023 hat die SIT spezialisierte IT-Forensiker damit beauftragt, mit speziellen Analysewerkzeugen den Hergang des Angriffs aufzuarbeiten. Außerdem werden alle Produktivsysteme einzeln überprüft. Das Ziel ist, schnellst möglich für einzelne Systeme eine Infektion auszuschließen. Außerdem wurden neue Sicherheitsrichtlinien erarbeitet. Sobald die neuen, verschärften Sicherheitsstandards umgesetzt sind, kann mit der Wiederinbetriebnahme der nicht betroffenen Systeme begonnen werden. Im Interesse aller geht hierbei Sicherheit vor Geschwindigkeit.

Primär betroffen sind die 72 Mitgliedskommunen aus dem Verbandsgebiet in Südwestfalen, darunter die Landkreise Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein, Soest sowie mehrere Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis und die Stadt Schwerte. Darüber hinaus sind weitere Kunden außerhalb des Verbandsgebietes betroffen, die einzelne Fachverfahren nutzen. Grundsätzlich gilt:

  • Feuer- und Rettungsdienste sind erreichbar. Notrufnummern funktionieren und das Ordnungsamt geht seinen Pflichten nach.
  • Je nach Kommune sind Terminvergaben sowie die Bearbeitung anfallender Aufgaben in Ämtern wie Bürgerbüro, Standesamt oder Führerscheinstelle nur eingeschränkt verfügbar.
  • Die Kommunen sind aktuell nicht bzw. nur eingeschränkt per E-Mail und Telefon zu erreichen.

Nachdem absehbar wurde, dass für viele dieser Kommunen eine Reihe wichtiger Fachverfahren für längere Zeit ausfällt, hat die SIT am 01.11.2023 einen zentralen Behelfe-Koordinator eingesetzt. Er arbeitet mit Hochdruck daran, gemeinsam mit den betroffenen Kommunen Behelfs-Lösungen zu etablieren.

Jörg Kowalke, stellvertretender Geschäftsführer der SIT: „Die Bürgerinnen und Bürger in Südwestfalen sind auf öffentliche Dienstleistungen angewiesen. Obwohl viele Systeme nicht betroffen sind, hat die erforderliche Notabschaltung zu zahlreichen Einschränkungen geführt. Dessen sind wir uns bewusst, und deshalb liegt unser absoluter Fokus darauf, mit einer schnellen Wiederherstellung und geeigneten Behelfs-Lösungen ein möglichst hohes Niveau an Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Wir werden den Fall professionell und gründlich aufarbeiten und die Erkenntnisse mit Behörden und den Kommunen teilen. Mein Dank gilt ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landkreisen, Städten und Gemeinden und bei der SIT, die seit einer Woche mit hohem persönlichem Einsatz gemeinsam an der Bewältigung dieser Krise arbeiten.“