Aufgrund erloschener verkehrsrechtlicher Anordnungen musste die von der Deutschen Telekom mit den Tiefbauarbeiten zum Glasfaserausbau beauftragte Selecta FttH GmbH die Arbeiten in Altenseelbach und Neunkirchen vorübergehend einstellen.
In der Folge gingen wiederholt Beschwerden von Anwohnern über den Zustand der betroffenen Straßenzüge bei der Gemeinde Neunkirchen ein. Daher haben sich die verantwortlichen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung beim Kreis Siegen-Wittgenstein dafür eingesetzt, dass dieser als zuständige Behörde eine Verlängerung der Verkehrsrechtlichen Anordnung, beschränkt auf die Wiederherstellung der Arbeitsoberflächen (Asphaltarbeiten), erlässt.
Diese liegt nun vor und ist bis zum 3. Mai 2024 gültig – und zwar verbunden mit der Maßgabe, unverzüglich für eine Wiederherstellung der Arbeitsoberfläche zu sorgen. Erst wenn die bestehenden Mängel beseitigt und die notwendigen Asphaltarbeiten erledigt sind, werden neue Ausbauschritte an weiteren Standorten genehmigt.