Stadt Hallenberg
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Die Stadt Hallenberg ist telefonisch unter der Rufnummer 02984 303-0 oder per E-Mail unter post@stadt-hallenberg.de zu erreichen. Weitere Durchwahlen und Mailadressen sind im Bereich Kontakt abrufbar.

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Ihr Team der Stadt Hallenberg


 

Aktuelle Neuigkeiten

Wahlhelfer gesucht!

Europawahl am 09. Juni 2024

Demokratie – Das heißt mitmachen! Insbesondere Erstwählerinnen und Erstwähler oder andere Interessierte, die bisher nichts mit dem Wahlgeschäft zu tun hatten, sind daher herzlich eingeladen mitzumachen und sich als ehrenamtliche Wahlhelfer/innen zu melden. Am 09. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe am Wahltag können wir sie erfolgreich durchführen.

Im Stadtgebiet werden sechs Wahllokale eingerichtet, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimmen abgeben können. Zusätzlich sind für die Auszählung der Briefwahlstimmen entsprechende Briefwahlvorstände einzurichten und zu besetzen.

Für jedes Wahllokal werden Wahlhelfer/innen gesucht. Die Mitglieder der Wahlvorstände, die jeweils aus mindestens sieben Personen bestehen, sorgen hierbei für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal.

Es ist üblich, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Art "Schichtbetrieb" vereinbaren, so dass die einzelnen Wahlhelfer/innen nicht während der gesamten Zeit der Stimmabgabe anwesend sein müssen. Nachdem das Wahlbüro um 7:30 Uhr eingerichtet worden ist, verteilen sich die Wahlhelfer/innen auf eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Zur Auszählung der Stimmen um 18:00 Uhr sind dann wieder Alle gefragt.

Um Wahlhelfer/in werden zu können, müssen Sie:

  • am Wahltag Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sein oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und
  • nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Es sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich. Die Wahlvorstände sind immer auch mit Personen besetzt, die das Wahlgeschäft bereits kennen.

Wer Interesse an der Tätigkeit hat, kann sich beim Wahlamt der Stadt Hallenberg, Herrn Schnorbus, Tel. 02984/303-102 bzw. Frau Peter, Tel.: 02984/303-111 oder per E-Mail an wahlamt@stadt-hallenberg.de melden. Als kleine Entschädigung für die ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld ausgezahlt.

Das Wahlamt der Stadt Hallenberg sagt vorab schon einmal danke für Ihr Interesse!