Stadt Hallenberg
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Impressum

Die Website der Stadt Hallenberg ist der offizielle Informations - Service der Stadt Hallenberg (Hochsauerlandkreis) im Internet.

Stadt Hallenberg
Rathausplatz 1
59969 Hallenberg

Telefon: +49 2984 / 303 0
Telefax: +49 2984 / 303 109
eMail: verwaltung@rat-hallenberg.de
Internet: www.stadt-hallenberg.de

Die Stadt Hallenberg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft), vertreten durch Herrn Bürgermeister Enrico Eppner.

Umsatzsteuer-ID: 309/5721/0054

Konten der Stadtkasse Hallenberg:

Sparkasse Hochsauerland
BLZ: 416 517 70
Kto.: 81 003 006
IBAN: DE07 4165 1770 0081 0030 06
SWIFT-BIC: WELADED1HSL

Volksbank Bigge-Lenne eG
BLZ: 460 628 17
Kto.: 51 75 700 300
IBAN: DE05 4606 2817 5175 7003 00
SWIFT-BIC: GENODEM1SMA

Postbank Dortmund
BLZ: 440 100 46
Kto.: 998-462
IBAN: DE45 4401 0046 0000 9984 62
SWIFT-BIC: PBNKDEFF

Aufsichtsbehörde:
Hochsauerlandkreis, Der Landrat als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde, 59872 Meschede, Tel. (02 91) 94 0

Eröffnung des Zugangs zur elektronischen Kommunikation


Die Stadt Hallenberg bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach §3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Hallenberg hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

De-Mail:

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

post-ät-stadt-hallenberg.de-mail.de

Mit De-Mail können verbindliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, solange keine besonderen Erfordernisse an die Form des Rechtsgeschäftes bestehen. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, denn die bei herkömmlicher E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs ist mit der Nutzung von De-Mail möglich. Unter Verwendung der (durch den De-Mail-Anbieter) qualifiziert elektronisch signierten Versand- und Eingangsbestätigungen können sowohl Sender als auch Empfänger nachweisen, dass eine Nachricht versendet wurde oder eingegangen ist.

Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Die elektronische Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte setzt heute in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur durch den Nutzer voraus. De-Mail kann auch in diesen Fällen genutzt werden, allerdings muss die entsprechende De-Mail oder das per De-Mail versandte Dokumente dann zusätzlich durch den Nutzer qualifiziert elektronisch signiert werden (Einschränkungen siehe unten).

Der Versand per De-Mail allein ersetzt also nicht immer die Schriftform. Gegenwärtig erarbeitet die Bundesregierung ein E-Government-Gesetz, das unter anderem weitere Möglichkeiten schaffen soll, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch alternative elektronische Verfahren, insbesondere De-Mail, zu ersetzen.

Signatur:

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Die Stadt Hallenberg kann aus technischen und organisatorischen Gründen derzeit leider keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden können. Verwenden Sie hierzu bitte die Briefpost.

Weitere E-Mail-Adressen:

Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.

Dateiformate:

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (.pdf),
  • Rich Text Format (.rtf),
  • Microsoft Word (.doc),
  • Microsoft Excel (.xls),
  • Textdateien (.txt)
  • Bilddateien (.jpg, .gif, .bmp)
  • Komprimierte Dateien (.zip, .rar)

jeweils ohne Makros.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail ggf. nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 10,0 Mbyte.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Hallenberg und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden:

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege zulässig oder verarbeitbar ist, setzen Sie sich vorher mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder richten Sie ihre technischen Fragen an h.schnorbus-ät-stadt-hallenberg.de bzw. Telefonnumer 02984 / 303-102.