Wohngeld und Wohnberechtigungsscheine

Wohngeld - Antragsformulare

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Diesen Zuschuss gibt es als:

  1. Mietzuschuss: für den/die Mieter*in einer Wohnung/Bewohner einer Wohnung
  2. Lastenzuschuss: für den/die Eigentümer*in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

Ob Sie und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  2. der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  3. der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners überprüfen. Sofern nach der Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld besteht, werden Sie im  Anschluss direkt zum Online-Antrag geführt. Der Antrag kann dann gleich auch online abgeschickt werden und wird innerhalb von 2 bis 3 Tagen digital an die Wohngeldstelle der Stadt Lünen übermittelt. Nach der Prüfung des Antrages werden Sie auf dem Postweg darüber informiert, welche Unterlagen Sie noch nachreichen müssen.

Alternativ können Sie den Antrag auf Wohngeld unter Verwendung der folgenden Formulare  stellen:

Diese können wie folgt übermittelt werden:

  • Übersendung per Post (Stadt Lünen, Team Wohnen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen)
  • per E-Mail (an die für Sie unten aufgeführte Ansprechperson)
  • durch persönliche Vorsprache in der Wohngeldstelle, Rathaus, 3. OG, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen ( zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten)

Öffnungszeiten:

montags und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr
dienstags und donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
mittwochs geschlossen

 

Ansprechpersonen Wohngeld:

Claudia Kötter
Mietzuschuss A - BLA
E-Mail: claudia.koetter.16@​luenen.de
Tel.: 02306 104-1665

Sarah Wollschläger
Mietzuschuss BLE - EIM
E-Mail: sarah.wollschlaeger.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1658

Anny Ernst
Mietzuschuss EIN - HAE
E-Mail: anny.ernst.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1892

Helene Kreyenbaum
Mietzuschuss HAF - KARAG, Rechnungsstelle
E-Mail: helene.kreyenbaum.16@​luenen.de
Tel.: 02306 104-1662

Susanne Hübner
Mietzuschuss KARAH - KOS, Lastenzuschuss A - HE
E-Mail: susanne.huebner.16@​luenen.de
Tel.: 02306 104-1661

Cindy Osika
Mietzuschuss KOT - MEC, Rechnungsstelle
E-Mail: cindy.osika.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1826

Bahri Erkul
Mietzuschuss MED - PUE
E-Mail: bahri.erkul.16@​​luenen.de
Tel.: 02306 104-1268

Christel Merten
Mietzuschuss PUF -  SCHULT
E-Mail: christel.merten.16@​luenen.de
Tel.: 02306 104-1367

Silvia Bukowski
Mietzuschuss SCHULU - STA, Lastenzuschuss HI - O, außer freitags
E-Mail: silvia.bukowski.16@​luenen.de
Tel.: 02306 104-1664

Jessica Heimann
Mietzuschuss STE - TRE, vormittags
E-Mail: jessica.heimann.16@​luenen.de
Tel.: 02306 104-1663

Anja Krawczyk
Mietzuschuss TRI - Z, Lastenzuschuss P - Z
E-Mail: anja.krawczyk.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1829

Wohnberechtigungsschein - Antragsformular

Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist ein Antrag mit Nachweisen über das Haushaltseinkommen erforderlich. Das Antragsformular dazu finden Sie hier.

Der Wohnberechtigungsschein kann als allgemeiner Wohnberechtigungsschein oder in Form eines Wohnberechtigungsscheins für eine bestimmte Wohnung (gezielter Wohnberechtigungsschein) ausgestellt werden. Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und berechtigt zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung im Land Nordrhein-Westfalen.

Zur Beantragung und Beratung eines Wohnberechtigungsscheines wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:

Ansprechpersonen Wohnberechtigungsschein:

Doris Lux
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsbindung
E-Mail: doris.lux.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1653

Barbara Hirsch
Wohnberechtigungsscheine, Wohnungsbindung
E-Mail: barbara.hirsch.16@luenen.de
Tel.: 02306 104-1655