Im Zuge des IT-Ausfalls kann auch das Lastschriftverfahren von allen Steuern, Gebühren und Grundbesitzabgaben nicht wie gewohnt zum Stichtag 15. November 2023 erfolgen, da auch hier die technischen Rahmenbedingungen noch nicht wiederhergestellt sind.
Wir bitten Sie, die fälligen Beträge nicht selbst zu überweisen: Sie müssen nichts tun. Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin und bitten Sie, sich darauf einzustellen, dass wir die fälligen Forderungen einziehen, wenn das System wieder funktioniert. Wann das genau sein wird, können wir derzeit leider noch nicht absehen; wir bitten Sie aber, sich darauf einzustellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!