Aktuelle News

Unterstützung fürs Ehrenamt: kostenlose Schulungen zu verschiedenen Themen – Ausschreibung zur Teilnahme läuft bis Ende April

Bürgerschaftliches Engagement ist einer der wesentlichen Eckpfeiler für ein gesellschaftliches Miteinander, und das über alle Themenbereiche hinweg. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern und für die Heimat das bundesweite Programm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden“ ausgeschrieben, um Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sowie Vereine und andere entsprechende Organisationen in ihrer Arbeit zu unterstützen. 

Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat fördert das Bundesprogramm daher im Förderjahr 2024 Multiplikatorenschulungen. Deren Ziel besteht darin, in Vereinen und Organisationen aktive Ehrenamtliche ab 12 Jahren in ihrem Engagement zu bestärken und Interessierte ab 12 Jahren für ein Ehrenamt zu gewinnen.

Gefördert werden können ein- oder mehrtägige Multiplikatorenschulungen im Präsenz- oder Digitalformat mit einer maximalen Fördersumme von 15.000 Euro pro Format. Themenschwerpunkte sind dabei:

•    Vereinsmanagement unter Berücksichtigung moderner/digitaler Kommunikationsformen
•    Konfliktmanagement, Krisenbewältigung, Umgang mit schwierigen Situationen
•    Stark gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus

Wenn Sie im Rahmen Ihres Ehrenamtes an einem dieser Angebote Interesse haben und sich vorstellen könnten, eine solche Multiplikatorenschulung mitzumachen, können Sie sich hierfür mit einem Antrag bewerben. Die Ausschreibung läuft bis zum 30. April 2024. Weitere Infos zum Thema, Empfehlungen für die Antragsstellung und Hinweise zur Durchführung erhalten Sie hier; zusätzliche Empfehlungen zur Antragstellung können Sie dem Leitfaden für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Multiplikatorenschulungen entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung einer Multiplikatorenschulung bis zum 30. November 2024 abgeschlossen sein muss, da eine Übertragung der Zuwendung in(s) Folgejahr(e) ausgeschlossen ist.