Baugenehmigungen

Bauanträge können wieder digital bearbeitet werden. Es ist daher wieder ausreichend, den Bauantrag in einfacher Ausfertigung einzureichen. 

Wohnraumförderung

Die Kreisverwaltung Olpe ist die Bewilligungsbehörde für die Beantragung öffentlicher Mittel der Wohnraumförderung des Landes NRW entsprechend dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Zielgruppe sind Haushalte, die aus unterschiedlichen Gründen auf Unterstützung öffentlicher Stellen bei ihrer angemessenen Wohnraumversorgung angewiesen sind. Dabei darf das Einkommen bestimmte <gesetzlich festgelegte Obergrenzen> nicht übersteigen. 

Nähere Informationen zu den einzelnen Förderbausteinen finden Sie auf der Seite der <NRW.Bank> oder im <Themenportal des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW>.

Grundlage der Förderung ist neben dem WFNG NRW die <Förderrichtlinie öffentliches Wohnen 2024>. 

Mithilfe des <Chancenprüfers der NRW-Bank> können Sie eine unverbindliche Einschätzung erhalten, ob und in welcher Höhe Sie ein Darlehen bekommen könnten. 

Folgende Maßnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig: 

Ratgebernachmittag

Jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr findet der Ratgebernachmittag statt. Hier können Sie sich gerne ohne Termin beraten lassen. 

  • Sina Struck (wirtschaftliche Prüfung), E-Mail: si.struck@kreis-olpe.de, Tel.: 02761-81 348, Raum 1.025
  • Ricarda Wellermann (technische Prüfung): E-Mail: r.wellermann@kreis-olpe.de, Tel.: 02761-81 658, Raum 1.029

Antragsunterlagen und Vordrucke

Reichen Sie den Antrag mit den notwendigen Unterlagen beim Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung der Kreisverwaltung Olpe ein. Im Folgenden finden Sie in Kürze eine Übersicht der benötigten Antragsunterlagen zum Download:

Vordrucke der Kreisverwaltung Olpe: