Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Meinerzhagen

Herzlich willkommen auf der provisorischen Seite der Stadt Meinerzhagen

Nach dem Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister SIT ist die Stadtverwaltung wie folgt erreichbar:  

  • telefonisch über die zentrale Telefonnummer 02354/77-0. Die bekannten Durchwahlen können direkt angewählt werden.
  • per E-Mail über die E-Mail-Adresse post@meinerzhagen.de oder die Ihnen bekannten E-Mail-Adressen der jeweiligen Ansprechpartner.
  • per Fax über die zentrale Nummer 02354/77-220.

Das Rathaus ist geöffnet. Die städtischen Angebote, darunter die von Musikschule, Jugendzentrum und Jugendtreff sowie der Stadtbücherei laufen weiter, teils allerdings mit Einschränkungen.

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KPSMU-Ausschuss tagt am 22. November 2023: Neuer Bebauungsplan Nr. 81 „Stadthalle“ kann als Satzung beschlossen werden

Am Mittwoch, den 22. November 2023, kommt der Ausschuss für Klima, Planung, Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt (KPSMU) zusammen. Die Tagesordnung sieht den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 81 „Stadthalle“ vor, der zur Schaffung des Planungsrechts für die Realisierung des Projekts „Umbau und Sanierung der Stadthalle zum sozio-kulturellen Zentrum für die Stadtgesellschaft“ notwendig ist. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür nachzuweisen, hatte die Stadt die Aufstellung eines eigenständigen Bebauungsplans Nr. 81 „Stadthalle“ vorgeschlagen, der nur für den bereits überbauten Bereich der Stadthalle und eine kleine angrenzende Fläche des Otto-Fuchs-Platzes, auf der eine bauliche Erweiterung der Stadthalle geplant ist, gelten soll. Dabei geht es um eine Erweiterung des Foyers, den Anbau eines neuen Windfanges sowie die Errichtung einer Überdachung.

Dazu wurde durch den Rat der Stadt Meinerzhagen kürzlich die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beschlossen, in dessen Rahmen in der kommenden KPSMU-Sitzung die Rückmeldungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgelegt werden. Diese waren als Teil des Verfahrens um Stellungnahme gebeten worden. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Bebauungsplan-Entwurf auch öffentlich ausgelegt. Aus den Reihen der Bürgerschaft waren keine Rückmeldungen eingegangen; Rückmeldungen von anderen Stellen nehmen auf die weiteren Entwicklungen keinen Einfluss. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung den Satzungsbeschluss vor, der nach Vorlage und Empfehlung im Ausschuss durch den Rat erfolgen soll.

Grundsatzbeschlüsse zum Umgang mit gesunden Bäumen bei Anträgen auf Rückschnitt oder Fällung

Zwei weitere Tagesordnungspunkte der Sitzung befassen sich mit dem Baumbestand in der Stadt. Zum einen geht es um einen Grundsatzbeschluss, demzufolge vitale Bäume im Eigentum der Stadt nicht zurückgeschnitten oder gar gefällt werden sollten, nur um an bestimmten Stellen einer Verschattung, Empfangsstörungen oder anderen möglichen Folgen wie Laub- oder Samenfall vorzubeugen: Die Stadt argumentiert dafür, die Bäume nicht aufgrund privater Interessen zu beschneiden.

Zum Hintergrund: In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Anträgen von Bürgerinnen und Bürger, gesunde Bäume zurückzuschneiden oder zu fällen. Nach Ansicht der Stadtverwaltung steht diesem Wunsch gegenüber, dass Bäume für das Klima, die Luftreinhaltung und den Naturhaushalt wesentlich sind und dass sie das Orts- und Landschaftsbild prägen. Das Augenmerk in diesem Zusammenhang sollte daher darauf liegen, die Baumbestände grundsätzlich zu erhalten, zu schützen und nur dann einzugreifen, wenn beispielsweise die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder die Stand- und Bruchfestigkeit nicht mehr gegeben ist. Hierzu wird ein Grundsatzbeschluss angestoßen, der in der kommenden KPSMU-Ausschusssitzung erörtert und anschließend in den Rat eingebracht wird.  

Das gleiche Vorgehen wird – so der dritte Tagesordnungspunkt – in Bezug auf Rückschnitte und Baumfällungen vorgesehen, die beantragt werden, um Photovoltaikanlagen mehr Sonne zuzuführen. Mit dem Interesse an und der Nutzung von Solaranlagen ist – nicht zuletzt auch aufgrund von Förderprogrammen der Stadt Meinerzhagen – auch die Anzahl der Anfragen gestiegen, städtische Bäume zu beschneiden oder zu fällen. Auch hier möchte die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss herbeiführen, wonach vitale Bäume nicht in diesem Zusammenhang zurückgeschnitten werden sollten, und zwar aus den gleichen Gründen, wie bereits genannt: Der Einfluss des Baumbestandes auf das Klima ist enorm, und auch vor dem Hintergrund, dass auch Photovoltaikanlagen einen wichtigen Beitrag in dieser Hinsicht leisten, sollten andere Lösungen gegen evtl. Verschattungen gesucht werden, als Bäume zurückzuschneiden. Bei einer Empfehlung durch den Ausschuss wird auch dieser Vorschlag im Rat zur Verabschiedung vorgelegt.

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Link zum interaktiven Haushaltsplan 2024

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Gebührenänderung Grundbesitzabgaben 2024

Die Gegenüberstellung der Gebühren für die Jahre 2023/2024 finden Sie hier.


 

Flyer zum Übergang von der Kita in die Grundschule